Vermögensnachteile

  1. Entschädigung des Wohn-/und Wirtschaftsgebäudes und der Außenanlage; untergehender Gartenbewuchs und Entschädigung sonstiger Vermögensnachteile (gewerbliche Folgekosten). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Zudem entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Kunden keine Vermögensnachteile erleiden dürfen, wenn Lebensversicherungen etwa von einer Mutter- auf eine Tochtergesellschaft übertragen werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.07.2005)