Verpflichteten

  1. Die Darlegungs- und Beweislast für das Eingreifen des Verwirkungstatbestandes obliegt den Bekl. als den Verpflichteten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Sie können dann gegeben sein, wenn die abgesplitteten Werteinheiten beim Berechtigten keine Rentenleistung ausgelöst haben, den Verpflichteten hingegen wegen ihres Umfangs spürbar belasten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)