Mein Apotheker führt die Erhöhungen auf "Verschreibungspflicht" zurück.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.05.2005)
Es gebe keine Veranlassung, vom Votum des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht abzuweichen, heißt es in einer am Dienstag in Bonn veröffentlichten Stellungnahme des Gesundheitsministeriums.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)