Schrittweise wird diese Karte ein gewöhnlicher Sichtausweis mit Angabe des Namens des Versicherten, der Versichertennummer und der jeweiligen Krankenkasse von den einzelnen Krankenkassen nach einer Spezifikation durch die EU eingeführt.
( Quelle: )
Der Speicher darf nur acht Angaben enthalten: die Namen der Krankenkasse und des Versicherten, dessen Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus sowie die Kalenderdaten des Versicherungsbeginns und des Kartenverfalls.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Zudem bremse die Vorgabe des Gesetzgebers, eine neue Versichertennummer einzuführen, das Projekt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.03.2004)
Auf der Karte stehen Name, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherung, Versichertennummer und Versichertenstatus (Mitglied, Familienangehörige oder Rentnerin) eingeprägt wie auf Kreditkarten und zusätzlich maschinenlesbar auf Chip oder Magnetstreifen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)