Versicherungsnehmerin

  1. Wie ihre Versicherungsnehmerin führt sie diese Notlandung und die darauf beruhenden Schäden auf den fehlerhaften Einbau eines Tankanzeigegeräts zurück, das die Bekl. im Auftrag der Eigentümer ausgetauscht hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)