Versorgungsausgleich

  1. Auch im Ausland erworbene Rentenanwartschaften eines Partners müssen in den Versorgungsausgleich miteinbezogen werden; sie mindern den Ausgleichsanspruch des anderen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. So bitter das ist: Vielleicht würden Sie sich bei einer Scheidung über den Versorgungsausgleich besser stehen. ( Quelle: BILD 1999)
  3. Die Regierungskoalition möchte auch den Versorgungsausgleich einführen und die Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung einbeziehen. ( Quelle: Spiegel Online vom 30.10.2004)
  4. Denn anders als der Versorgungsausgleich im Rahmen von Scheidungen beziehe das Splitting nur die Rentenanwartschaften aus der Ehezeit, nicht aber Anwartschaften aus anderen Versorgungssystemen ein. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. Das neue Scheidungsrecht - seit gut einem halben Jahr in Kraftenthält eine neue Rechtsinstitution, die Juristen stöhnen läßt und Ehemännern den Angstschweiß auf die Stirne treibt: den Versorgungsausgleich. ( Quelle: Die Zeit (11/1978))
  6. Danach hat der Gesetzgeber den Anwaltszwang vor dem BGH vorerst nicht im Sinne eines umfassenden Behördenprivilegs lockern wollen, sondern nur für Körperschaften und Verbände "als Beteiligte am Versorgungsausgleich nach § 1587b I, II BGB". ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Anwälte, Psychologen, Therapeuten und Steuerberaten geben in "Rosenkrieg" Tipps zu komplizierten Themen wie Versorgungsausgleich und Schuldenbewältigung. ( Quelle: Tagesschau vom 24.09.2005)
  8. Wie beim heutigen Versorgungsausgleich könnte man ein Rentensplitting einführen, das immer dann greift, wenn der zweite der Partner auch Rentner wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Doch die zuständige Wehrbereichsverwaltung weigerte sich mit dem Hinweis, dem Witwer stehe aus dem Versorgungsausgleich eine Hinterbliebenenrente zu. ( Quelle: ZDF Heute vom 28.05.2004)
  10. B. aus dem Justizministerim, sei es "unmöglich", Frau Süssmuth die Federführung für Gesetze zum Opferschutz, zur Vergewaltigung in der Ehe, das Adoptivrecht, den Versorgungsausgleich oder das Ehe- und Familienrecht zu übertragen. ( Quelle: TAZ 1986)