Vertagungsabsicht

  1. Nach den Gründen der angefochtenen Entscheidung hat die Bekl. offensichtlich allein deshalb von einem Antrag nach § 283 ZPO abgesehen, weil der Vorsitzende sogleich seine Vertagungsabsicht angekündigt hatte. Zwar waren dem kl. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)