Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts wies mehrere Verteidigeranträge zurück.
( Quelle: )
Die 2. Wirtschaftsstrafkammer des Frankfurter Landgerichts lehnte Verteidigeranträge auf Einstellung des Verfahrens ab.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 06.06.2002)