Dem Mann, der Vertragsarzt der Justizvollzugsanstalten Frankfurt und Hanau war, wird vorgeworfen, er habe im Auftrag des Hauptangeklagten, des Rechtsanwaltes Burghard K., Gefälligkeitsgutachten erstellt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Seehofer: Es steht im Gesetz, daß ab 1.1.1999 die Zulassung als Vertragsarzt nur noch nach Bedarf erfolgen soll.
( Quelle: Welt 1998)
Er sei "auf Dauer als Vertragsarzt ungeeignet".
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)