Vertragsauslegung

  1. Für eine allein am Interesse der Bekl. orientierte ergänzende Vertragsauslegung bezüglich der Sicherungszwecke einer Grundschuld sei kein Raum. Gegen diese Ausführungen wendet sich die Revision mit Erfolg. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Im Sinne einer ergänzenden Vertragsauslegung sei die Überwälzung jedoch zulässig. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.12.2003)
  3. Die Bundesregierung hofft bei der Defizitquote auf einen Wert unter 3,0 Prozent, um dem Anschein zu begegnen, Deutschland könne sich nur mit Tricks bei der Vertragsauslegung für die EWU qualifizieren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Insbesondere Stoll hat schon vor langemeine Vertragsauslegung in diesem Sinne vorgeschlagen, wenn es der spezielle Zweck der verletzten Vertragspflicht sei, gewisse Immaterialinteressen des Gläubigers zu fördern (24). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)