"Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung, aus welchem Grund auch immer, werden die für die Gesamtmietzeit noch ausstehenden Mietraten sowie der vereinbarte Restamortisationswert als Schadensersatz sofort fällig.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die entsprechende Seite im Online-Shop der Firma nannte zwar die Einrichtungs- und Grundgebühren für einen Ortsanschluss, sagte aber nichts über eventuelle Folgekosten bei Vertragsbeendigung.
( Quelle: Telepolis vom 09.11.2002)