Vertragschluss

  1. Es seien vor allem solche Fälle nicht ausgeschlossen, in denen Verbraucher vor Vertragschluss erst durch irreführende Werbung angelockt, dann aber in den Geschäftsräumen über die wahren Vertragsbedingungen aufgeklärt würden. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 16.06.2002)