Vertragsfassung

  1. Für Gemeindevertreter und Bürgermeister ist eine unwürdige Vertragsfassung undenkbar. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 13.04.2005)
  2. Für diesen Fall war in der ursprünglichen Vertragsfassung ein Vetorecht vorgesehen, das auf Drängen der EU-Kommission abgemildert wurde. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)