Vertragshaftung

  1. Schmerzensgeld soll nach dem reformierten Schadensersatzrecht auch für Gefährdungshaftung und Vertragshaftung bei Körperverletzungen, Verletzung der Gesundheit und sexueller Selbstbestimmung gezahlt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.09.2001)