Vertragspartei

  1. Diese fehlende volle Integration bleibt ein Hindernis für die volle Implementierung des Paktes durch die Vertragspartei. ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Jeder Vertragspartei soll das Recht eingeräumt werden, Konflikte vor das Schiedsgremium zu bringen. ( Quelle: TAZ 1990)
  3. Wie immer bei Vertragsschlüssen ist es zunächst Sache jeder Vertragspartei, sich rechtzeitig über die Auswirkungen des beabsichtigten Rechtsgeschäfts zu informieren. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Eigenschaft als Vertragspartei des Statuts in einem Urteil vom 11. Juli 1996 stillschweigend bestätigt. ( Quelle: Welt 1999)