Vertragsstrafe

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  1. Seitdem ist es umstritten, ob eine Vertragsstrafe noch zulässig ist, da Paragraph 309 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in neuer Fassung eine Vertragsstrafe in Form einer einseitig vorgegebenen Vertragsklausel verbietet. ( Quelle: Abendblatt vom 17.10.2004)
  2. Seitdem ist es umstritten, ob eine Vertragsstrafe noch zulässig ist, da Paragraph 309 Nr. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in neuer Fassung eine Vertragsstrafe in Form einer einseitig vorgegebenen Vertragsklausel verbietet. ( Quelle: Abendblatt vom 17.10.2004)
  3. Auch beim Schadenersatz habe Toll Collect signalisiert, sich über die Vertragsstrafe hinaus eventuell an Einnahmeausfällen durch die Verzögerungen zu beteiligen, die 156 Millionen Euro im Monat betragen. ( Quelle: ZDF Heute vom 07.12.2003)
  4. Das OLG Düsseldorf (Nr. 29) sieht in der Wagnispauschale in einem Bauplanungsauftrag eine Vertragsstrafe und unterwirft diese dem Beurkundungszwang. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Da dieses Konzept nur auf einer geringen Teilfläche aufging, muss Borsdorf nun eine noch nicht feststehende Vertragsstrafe an die Finanzbehörde zahlen. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 04.06.2002)
  6. Neu ist auch die Vertragsstrafe von 1000 DM pro Kontrakt und Kalendertag bis zur endgültigen Lieferung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Er kauft das Schloß für 4,5 Millionen und unterzeichnet einen Vertrag, in dem er sich bei Vertragsstrafe verpflichtet, 48 Millionen Mark zu investieren, eine „Beauty-Farm“ soll entstehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. 2004 musste die Bahn nach RMV-Angaben bei einem Pünktlichkeitswert von 92,4 Prozent 750 000 Euro Strafgeld zahlen. 2003 waren rund 10 Prozent der Züge unpünktlich, so dass eine Vertragsstrafe von 2,4 Millionen Euro fällig wurde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.06.2005)
  9. Bei Nichteinhaltung droht eine Vertragsstrafe von 500 Millionen Mark und in letzter Konsequenz doch noch ein Zwangspfand. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  10. Nach Darstellung der Zeitschrift handelte es sich um ein Versehen der neuen Chefredaktion, die eine zu den Fotos abgeschlossene Auflösungsvereinbarung, in der auch eine Vertragsstrafe festgelegt worden war, nicht gekannt habe. ( Quelle: )
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