Vertragszahnarzt

  1. Nach dem Urteil des BSG vom 20. 5. 1992 (107) ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig für die Feststellung von Schadensersatzansprüchen einer Vertragskasse gegen den Vertragszahnarzt wegen mangelhafter prothetischer Versorgung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)