Vertrauensbereich

  1. Ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel unentschuldigt fehlte, die betriebliche Ordnung störte, den Vertrauensbereich oder Nebenpflichten, wie die rechtzeitige Krankmeldung verletzte, hat dann schlechte Karten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 17.01.2002)