Zum Vervielfältigen von Soldaten etwa in Diktaturen - wie zunächst befürchtet - lohne sich das Klonen von Menschen nicht.
( Quelle: )
In der aktuellen Vorlage ist ein Gesetzesvorbehalt eingebaut, der rechtswidriges Vervielfältigen straffrei stellt, wenn Kopien nur für den privaten Gebrauch und in geringer Zahl hergestellt werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 21.12.2005)