Vervielfältigen

  1. Zum Vervielfältigen von Soldaten etwa in Diktaturen - wie zunächst befürchtet - lohne sich das Klonen von Menschen nicht. ( Quelle: )
  2. In der aktuellen Vorlage ist ein Gesetzesvorbehalt eingebaut, der rechtswidriges Vervielfältigen straffrei stellt, wenn Kopien nur für den privaten Gebrauch und in geringer Zahl hergestellt werden. ( Quelle: Spiegel Online vom 21.12.2005)