Verwaltunggerichts

  1. Weder der Magistrat noch die Anwaltskanzlei hätten bisher Anhaltspunkte gefunden, um gegen das Urteil des Hessischen Verwaltunggerichts gegen den Bebauungsplan für die STEL vorzugehen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.04.2004)