Verwaltungsgericht Mainz

  1. Das Verwaltungsgericht Mainz lehnte den Antrag eines Zuschauers ab, das ZDF auf die Ausstrahlung von Nachrichten an Stelle der Hochzeit zu verpflichten. ( Quelle: Abendblatt vom 14.05.2004)
  2. Das Verwaltungsgericht Mainz hat dem Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz untersagt, die Republikaner weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. ( Quelle: Junge Freiheit 1998)
  3. Das Verwaltungsgericht Mainz reagierte damit auf einen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Koblenz von Juni 1995. ( Quelle: Junge Freiheit 1998)
  4. Im ZDF war hingegen die Sendung Anfang September vom Verwaltungsgericht Mainz untersagt worden. ( Quelle: Die Welt vom 08.09.2005)