Verwaltungshaushaltes

  1. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes kommt durch eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von rund 0,55 Millionen Euro zustande. ( Quelle: Frankenpost vom 17.12.2005)
  2. Das heißt, es werden damit sowohl aktuelle Ausgaben des Verwaltungshaushaltes bestritten als auch Zins und Tilgung gezahlt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.03.2003)
  3. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes wird auch in diesem Jahr den Griff in die Rücklage erfordern, aus der 3,5 Millionen Mark entnommen werden müssen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)