Verwertungserlös

  1. Auf diesen Ablösebetrag wird der Verwertungserlös angerechnet, der für das zurückgegebene, häufig vom Lieferanten des neuen Kfz in Zahlung genommene Umtausch-Kfz vergütet wird; nicht selten geht der Umtausch 'plus-minus-null' auf. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Die zu Lasten der Kl. entstandene Differenz von leasingvertraglich festgelegtem Restwert und tatsächlich erzieltem Verwertungserlös hat der Bekl. nicht schlicht deshalb auszugleichen, weil ein solcher "Mindererlös" entstanden ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)