Verwertungsfirma

  1. Der Trick dabei, so Frau Loos: "Wenn die eingesammelten Verpackungen an eine Verwertungsfirma verkauft werden, sind die nicht mehr Abfall, sondern ein "Wirtschaftsgut". auf das die Abfallverordnung nicht mehr zutrifft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)