Vogel hellt mit seinem Beitrag "Kollektives Urhebervertragsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Wahrnehmungsrechts" das Verhältnis der Verwertungsgesellschaften zu den Berechtigten auf.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
"Weltfremd" und "nicht nachvollziehbar" sei es, wenn die Verwertungsgesellschaften Abgaben auf Hardware und von Netzbetreibern forderten.
( Quelle: Die Welt 2001)
Für den Kopierschutz im Internet gäbe es bereits digitale Technologien, die von den Verwertungsgesellschaften und den Rechteinhabern aber nicht genutzt würden.
( Quelle: DIE WELT 2001)