Verwertungsnachweis

  1. Bei jeder Stillegung eines Fahrzeugs muß künftig ein Verwertungsnachweis vorgelegt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Voraussichtlich werden Abmeldungen alter Autos 1997 deshalb noch ohne Verwertungsnachweis möglich sein. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Der Verband tritt für einen Verwertungsnachweis ein, ohne den ein Auto nicht mehr abgemeldet werden dürfe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)