Viehhofes

  1. Die Direktion des Schlacht- und Viehhofes und die Veterinärdirektion werden demzufolge aufgefordert, 'unverzüglich organisatorische und bauliche Maßnahmen vorzuschlagen, die offensichtlichen Mißständen entgegenwirken'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)