Visum-Antragsteller

  1. Die Reiseschutzversicherungen etwa in Form des CdT gaben deutschen Behörden Sicherheit, dass Aufenthalts-, Abschiebe-oder Krankheitskosten für einen Visum-Antragsteller gegebenenfalls von einem Versicherer getragen würden. ( Quelle: n-tv.de vom 18.02.2005)