Volksmodjahedin

  1. Die Begründung lautete stets: Die Volksmodjahedin (MEK) stehe auf der EU-Liste mit Gruppen, die als terroristisch gelten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.01.2005)
  2. Mit derselben Begründung - dem Engagement für die Volksmodjahedin - wird neun Jahre später die Ausweisung der Iranerin aus Deutschland verfügt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.01.2005)
  3. Sie verurteilten "die zunehmende Unterdrückung der Frauen" und "die Anschläge von Terroristen des Teheraner Regimes auf Angehörige der Volksmodjahedin". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)