"So, wie das Bundesinnenministerium nicht über den Einsatz der Polizei in Nordrhein-Westfalen entscheiden kann, so darf auch hier der Bund nicht in den Vollzugsaufgaben der Länder rummauscheln", argumentiert Emde.
( Quelle: TAZ 1995)
Aber, erstens: Wir übernehmen auf der Weser auch Vollzugsaufgaben in Niedersachsen, und es stellt sich die Frage, ob Niedersachsen bereit ist, sich an den Kosten zu beteiligen.
( Quelle: DIE WELT 2001)