Die Praxis der Anwendung des umstrittenen Volmer-Erlasses ("Im Zweifel für die Reisefreiheit") sei "rechtswidrig" gewesen, sagte er.
( Quelle: Spiegel Online vom 19.03.2005)
Im ersten Brief beklagte Schily, dass er vor der Veröffentlichung des Volmer-Erlasses weder "informiert" noch in die "Entscheidungsfindung einbezogen" worden sei.
( Quelle: Tagesschau vom 09.03.2005)
Er bereite sich intensiv auf die Aussage vor, bei der er hauptsächlich über die Entstehung des sogenannten "Volmer-Erlasses" befragt werden soll.
( Quelle: Spiegel Online vom 16.04.2005)