Vorausberechenbarkeit

  1. Die Vorausberechenbarkeit der Steuerlast ist jedoch im Bereich des Abgabenwesens ein unverzichtbares Gebot der Rechtsstaatlichkeit (BVerfGE 19, 253, 267 = AP Nr. 8 zu Art. 2 GG). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)