Dieser hat hierzu dargelegt, daß es vor jeder Band- und Gelenkplastikoperation üblich sei, eine Vorbereitungshandlung mit Krankengymnastik, Bewegungsbad und zusätzlich eine Gangschulung durchzuführen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Weitere Rechtsexperten verwiesen darauf, dass eine Terroristenausbildung als "Vorbereitungshandlung" oder "Organisationsdelikt" strafrechtlich bewehrt werden könnte.
( Quelle: Tagesschau vom 17.12.2005)