Vorfahrtsrechts

  1. Im entschiedenen Fall war ein Autofahrer mit 1,16 Promille Alkohol im Blut auf das Auto eines anderen Verkehrsteilnehmers aufgefahren, das unter Verletzung des Vorfahrtsrechts des Berauschten nach links abgebogen war. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)