Aber rein gar nichts habe sie über sein kriminelles Vorleben gewußt, nichts über die Entführung: "Jetzt ist alles Lug und Trug."
( Quelle: BILD 1996)
So kam die Staatsanwaltschaft am Ende zu der Einsicht, daß "ein Verfahrensabschluß durch Urteil nicht geboten" sei, zumal die Angeklagten ein untadeliges Vorleben vorzuweisen hatten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)