Sie habe die ihr drohenden Schadensersatzansprüche als eigene Schadensposten rechtsverteidigend in den Vorprozeß eingebracht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Sie habe das nach den im Vorprozeß ergangenen Urteilen fortbestehende Vertragsverhältnis mit Schreiben vom 16. 5. 1983 gekündigt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)