Die Erinnerung an Griffith-Joyner ist einerseits legitim, weil die USA traditionell nicht zu den Vorreitern im Dopingkampf zählen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Damit gehörte Hessen bei der Verwertung audiovisueller Medien zu den Vorreitern.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.01.2004)