Vorsätzliche

  1. Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, lautet der Vorwurf gegen den Versicherungsagenten. ( Quelle: Abendblatt vom 30.12.2004)
  2. Vorsätzliche Gewalt von Staaten gegen Zivilisten ist bereits durch das Völkerrecht verboten, und das Recht auf Widerstand kann nicht das Recht beinhalten, vorsätzlich Zivilisten zu töten oder zu verletzen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.03.2005)