Vorsichtsgrundsatz

  1. Der Nichtausweis solcher Verbindlichkeiten in der Handels- und Steuerbilanz verstieße gegen den Vollständigkeits- und den Vorsichtsgrundsatz und würde die Ausschüttung wie die Besteuerung nicht realisierter Gewinne ermöglichen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)