VwAK

  1. Das VwAK untersteht der Aufsicht des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg; die Versicherungsaufsicht obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Baden-Württemberg (§ 3 der Satzung). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)