Währungsausgleichsgesetz

  1. Zwar werden auch in Fällen der vom BVerwG entschiedenen Art u. U. in einer Festsetzung mehrere Ansprüche zusammengefaßt (vgl. zu einer entsprechenden Rechtslage nach dem Währungsausgleichsgesetz BVerwGE 7, 276 = NJW 1959, 213). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)