Zwar werden auch in Fällen der vom BVerwG entschiedenen Art u. U. in einer Festsetzung mehrere Ansprüche zusammengefaßt (vgl. zu einer entsprechenden Rechtslage nach dem Währungsausgleichsgesetz BVerwGE 7, 276 = NJW 1959, 213).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)