WOHNUNG

  1. WOHNUNG: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes liegt keine gemeinsame Verwahrung von EC-Karte und Geheimzahl vor, wenn beides an verschiedenen Orten in der Wohnung verwahrt wird (AZ XI ZR 42/00 (KG)). ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.10.2001)
  2. WOHNUNG: Im Zweifamilienhaus in Osnabrück. ( Quelle: BILD 1998)