Wahlbrief

  1. Betroffene können den Wahlbrief aber auch bei der dort angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. ( Quelle: Yahoo News vom 31.08.2005)
  2. Wahlbrief muß am Sonntag bis 18 Uhr in der zuständigen Zählstelle (wird in den Unterlagen genannt) vorliegen. 1994 wählten 6,4 Millionen Bürger (13,4 %) per Brief. ( Quelle: BILD 1998)