Wahlkampffinanzreform

  1. Die Wahlkampffinanzreform hatte in Artikel 527 des US-Steuerrechts ein Schlupfloch für Spenden an Bürgerinitiativen offengelassen, und durch dieses Schlupfloch strömten nun Habenichtse und Millionäre gleichermaßen. ( Quelle: Die Welt Online vom 03.11.2004)