Wahllokal-Adresse

  1. Zwar ist es normalerweise so, dass alle, die sich noch vor dem 18. August umgemeldet haben, mit der neuen Adresse im Wählerverzeichnis stehen und entsprechend ihre Benachrichtigung mit der richtigen Wahllokal-Adresse erhalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.09.2002)