Als unerheblich und vorübergehend, also nicht strafbar, gelten etwa Schmierereien mit Kreide oder Wasserfarbe.
( Quelle: Tagesspiegel vom 21.04.2005)
Es handelt sich um zwei mit Wasserfarbe auf die Vorder- und Rückseite einer Elfenbeinplatte gemalte Halbporträts, die in einem Hotel am Thunersee entdeckt wurden.
( Quelle: Die Welt vom 10.12.2005)
Eigentlich sollte der 62jährige jetzt die Glaskugel in Wasserfarbe tunken und sie auf einem Stück Papier wälzen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)