Waterinks

  1. Der Kontrollausschuß schenkt in diesem Fall den Aussagen von Skandal-Schiedsrichter Robert Hoyzer Glauben und bewertet die schriftlichen Ausführungen Waterinks, der jegliche Manipulationsabsicht in Abrede stellt, als "Schutzbehauptung". ( Quelle: Die Welt vom 04.04.2005)