Wechsel-Entgelte

  1. Trotzdem sind die Vertreter der Stadtwerke mit dem Urteil (Az. Kart. 1/00) nicht unzufrieden, da ihnen nicht generell das Recht abgesprochen wird, Wechsel-Entgelte zu erheben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2001)