Weiterbeschäftigungs-Anspruch

  1. Die Übernahme eines umfangreichen Kundenstammes begründet allein noch keinen Betriebsübergang auf das neue Unternehmen und einen damit verbundenen Weiterbeschäftigungs-Anspruch. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.12.2002)