Werbungskosten

  1. Auf diese Art fallen Steuerberateraufwendungen unter die Werbungskosten und können abgesetzt werden - solange sie mit anderen Werbungskosten über den Pauschbetrag von derzeit 920 Euro hinausgehen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.12.2005)
  2. Am meisten Chancen, die Online- Aufenthalte als Werbungskosten geltend zu machen, haben Anwender, die sich Zeit und Veranlassung für den Ausflug in den Cyberspace notieren und diese Aufzeichnungen der Steuererklärung beifügen. ( Quelle: )
  3. Nach der Verfügung sind die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Bahncard neben den Ausgaben für die Fahrkarten als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit absetzbar. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Für die Zeit, während der die Wohnung leer stand, wollte er später Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2004)
  5. Vorsicht ist allerdings geboten vor steuerlichen Eskapaden, bei denen Werbungskosten allein vor dem Hintergrund der Steuerersparnis 'produziert' werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Damit wendet sich der BFH gegen den Bauherrenerlass, in dem festgelegt wurde, dass Provisionen bis zu sechs Prozent den Werbungskosten zugerechnet werden können. ( Quelle: Die Welt 2001)
  7. Trotzdem: Wer vom Finanzamt nicht ohnehin zur Einkommensteuer veranlagt wird, für das Jahr 2002 aber hohe Werbungskosten oder andere absetzbare Belastungen geltend machen kann, sollte das Ärgernis noch in der Adventszeit auf sich nehmen. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.12.2004)
  8. Dieser reiche nicht aus, um die Schuldzinsen als Werbungskosten anzuerkennen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.07.2003)
  9. Bei der Frage, welche Ausgaben bei einer Ferienwohnung steuerlich berücksichtigt werden, hat es in der Vergangenheit viel Streit gegeben, insbesondere dann, wenn die Werbungskosten auf Dauer die Einnahmen überschritten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.05.2002)
  10. Sie können als Werbungskosten mit den Einnahmen aus der Vermietung verrechnet werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.09.2004)